Nach einem Todesfall müssen Angehörige in wenigen Tagen viel erledigen: den Tod beim Standesamt anzeigen, die Bestattung beauftragen, ein Testament abliefern, Rente, Versicherungen und Vermieter informieren. Ein Notfallordner nimmt ihnen die Suche nach Urkunden, Vertragsnummern und Ansprechpartnern ab. Dieser Beitrag zeigt, was zuerst gebraucht wird und welche Fristen gelten.
- Der Sterbefall muss spätestens am dritten Werktag nach dem Tod beim Standesamt angezeigt werden.
- Ein Testament, das zu Hause liegt, muss unverzüglich beim Nachlassgericht abgegeben werden.
- Wer die Erbschaft ausschlagen will, hat in der Regel sechs Wochen Zeit.
- Geburts- und Heiratsurkunde des Verstorbenen werden für die Sterbeurkunde gebraucht, am besten liegen sie im Ordner.
Die ersten Stunden
Stirbt ein Mensch zu Hause, muss eine Ärztin oder ein Arzt den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen. Das kann die Hausärztin sein, nachts und am Wochenende der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116 117. Im Krankenhaus oder Pflegeheim übernimmt das die Einrichtung. Danach ist Zeit, durchzuatmen. Niemand muss in der ersten Stunde Verträge kündigen.
Viele Familien beauftragen als Nächstes ein Bestattungsunternehmen. Es übernimmt auf Wunsch einen Teil der Behördengänge, auch die Anzeige beim Standesamt. Dafür braucht es die Unterlagen aus dem nächsten Abschnitt. Wie lange Zeit bis zur Bestattung bleibt, regelt jedes Bundesland in seinem eigenen Bestattungsgesetz, die Fristen sind unterschiedlich.
Diese Unterlagen braucht das Standesamt
Für die Sterbeurkunde verlangen Standesämter in der Regel die Originale. Das Land Berlin nennt zum Beispiel:
- die Todesbescheinigung
- die Geburtsurkunde der verstorbenen Person
- die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde, falls verheiratet
- bei Scheidung oder Verwitwung einen Nachweis, dass die Ehe aufgelöst ist
Andere Städte verlangen zusätzlich den Personalausweis. Fragen Sie im zuständigen Standesamt nach, das ist das Amt am Sterbeort. Genau hier zeigt sich der Wert eines Notfallordners: Wenn Urkunden und Ausweisnummern an einer Stelle liegen, dauert der Gang zum Amt Minuten statt Tage. Unsere Tabelle Nummern auf einen Blick sammelt alles auf einem Blatt.
Fristen nach einem Todesfall
Einige Fristen stehen im Gesetz, andere in Verträgen. Diese Übersicht nennt die wichtigsten mit ihrer Grundlage. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
| Was | Frist | Grundlage |
|---|---|---|
| Sterbefall beim Standesamt anzeigen | spätestens am dritten Werktag nach dem Tod | § 28 PStG |
| Testament beim Nachlassgericht abgeben, wenn es nicht amtlich verwahrt ist | unverzüglich | § 2259 BGB |
| Lebens- oder Sterbegeldversicherung informieren | unverzüglich, Einzelheiten im Vertrag | § 30 VVG |
| Vorschuss auf die Hinterbliebenenrente (Sterbevierteljahr) beantragen | innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod | Deutsche Rentenversicherung |
| Mietwohnung außerordentlich kündigen, wenn niemand in den Vertrag eintritt | innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod, mit gesetzlicher Frist | § 564 BGB |
| Erbschaft ausschlagen | sechs Wochen, bei Auslandsbezug sechs Monate | § 1944 BGB |
Rente und Sterbevierteljahr
Bezog die verstorbene Person bereits eine Rente, können Witwe oder Witwer einen Vorschuss beantragen. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung wird dann für die drei Monate nach dem Sterbemonat die volle Rente weitergezahlt, das sogenannte Sterbevierteljahr. Der Antrag geht innerhalb von 30 Tagen an den Renten Service der Deutschen Post. Den regulären Antrag auf Hinterbliebenenrente braucht es trotzdem. Im Notfallordner sollten deshalb Rentenversicherungsnummer und Rententräger stehen.
Testament, Erbvertrag und das Testamentsregister
Notarielle Testamente, Erbverträge und Testamente in amtlicher Verwahrung sind im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer erfasst. Das Nachlassgericht erfährt dadurch von ihnen. Ein Testament, das nur zu Hause in der Schublade liegt, kann dort nicht eingetragen werden. Es wird nur gefunden, wenn jemand weiß, wo es liegt.
Deshalb gehört in den Notfallordner ein klarer Hinweis: Gibt es ein Testament? Wo liegt das Original? Ist es amtlich verwahrt? Den Inhalt müssen Sie dort nicht aufschreiben.
Konten, Verträge und digitale Zugänge
Nach der Bestattung geht es um Konten, Daueraufträge, Versicherungen, Mitgliedschaften und Abos. Wer eine Liste der Verträge mit Kundennummern hat, schreibt in einem Nachmittag alle Kündigungen. Wer keine hat, sucht Monate später noch nach Abbuchungen auf dem Kontoauszug.
Auch E-Mail-Postfach und soziale Netzwerke gehören zum Nachlass. Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden, dass der Vertrag mit einem sozialen Netzwerk auf die Erben übergeht und sie Zugang zum Konto verlangen können (Az. III ZR 183/17). Praktisch ist es trotzdem einfacher, wenn der Notfallordner sagt, wie Angehörige an die Zugänge kommen. Wie das ohne Passwort auf Papier geht, erklärt unser Beitrag Passwortmanager und Notfallordner.
Was Sie heute schon vorbereiten können
Niemand denkt gern an den eigenen Tod. Aber eine Stunde Vorbereitung erspart Ihrer Familie viele Stunden in einer ohnehin schweren Zeit. Diese Liste reicht für den Anfang:
- Geburts- und Heiratsurkunde im Original oder als Kopie in den Ordner, mit Ablageort
- Rentenversicherungsnummer, Krankenkasse, Steuer-ID
- Alle Versicherungen mit Vertragsnummer, besonders Lebens- und Sterbegeldversicherungen
- Konten und Banken, ohne PIN und Passwort
- Hinweis auf Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit Ablageort
- Wünsche zur Bestattung, falls Sie welche haben, etwa Ort und Art
- Mietvertrag, Versorger, Abos und Mitgliedschaften
Alle diese Punkte haben im Notfallordner von Ordner-Held einen festen Platz. Die vollständige Liste steht in der Notfallordner-Checkliste.
Fazit
Nach einem Todesfall zählen die ersten Tage. Ein Notfallordner mit Urkunden, Nummern, Verträgen und dem Ablageort des Testaments macht diese Tage leichter. Legen Sie ihn an, solange Sie selbst entscheiden können, am Bildschirm oder auf Papier.
Quellen
- § 28 Personenstandsgesetz, § 29 PStG
- Service Berlin: Sterbefall beurkunden
- § 2259 BGB, § 1944 BGB, § 564 BGB
- § 30 Versicherungsvertragsgesetz
- Deutsche Rentenversicherung: Vorschuss für das Sterbevierteljahr
- Bundesnotarkammer: Zentrales Testamentsregister
- Bundesgerichtshof, Pressemitteilung 115/2018 zum digitalen Nachlass