Ein Notfallordner für die Eltern hilft, wenn Vater oder Mutter nach einem Sturz, einem Schlaganfall oder einer schweren Krankheit nicht mehr selbst Auskunft geben können. Am besten legen Sie ihn gemeinsam an, solange Ihre Eltern alles selbst entscheiden. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie das Gespräch beginnen, was hineingehört und welche Vollmachten wirklich zählen.
- Erwachsene Kinder dürfen ihre Eltern nicht automatisch vertreten, auch nicht beim Arzt.
- Ehepartner haben seit 2023 ein Notvertretungsrecht, aber nur für Gesundheitsfragen und höchstens sechs Monate.
- Eine Vorsorgevollmacht ist deshalb das wichtigste Dokument, der Ordner sagt, wo sie liegt.
- Medikationsplan, Ärzte und Krankenkasse gehören ganz nach vorn.
Das Gespräch: gemeinsam statt über den Kopf hinweg
Viele Eltern reagieren zurückhaltend, wenn die Kinder nach Konten und Vollmachten fragen. Das ist verständlich. Es geht um Selbstbestimmung, und niemand will sich bevormundet fühlen. Hilfreich ist es, beim eigenen Ordner anzufangen: „Ich lege gerade einen Notfallordner für uns an. Wollen wir das für euch auch machen?“
- Wählen Sie einen ruhigen Zeitpunkt, nicht direkt nach einem Krankenhausaufenthalt.
- Betonen Sie, dass die Eltern bestimmen, was hineinkommt und wer ihn lesen darf.
- Fangen Sie mit einfachen Blättern an: Kontakte, Ärzte, Medikamente.
- Heben Sie Vollmacht und Testament für ein zweites Gespräch auf.
Wie Menschen ein solches Gespräch erleben und warum es trotzdem entlastet, beschreibt unser Beitrag Die psychologische Seite der Vorsorge.
Warum Kinder nicht automatisch entscheiden dürfen
Ein verbreiteter Irrtum: „Wenn Mama ins Krankenhaus kommt, entscheide ich als Tochter.“ Das stimmt nicht. Erwachsene Kinder haben kein gesetzliches Vertretungsrecht für ihre Eltern. Ohne Vollmacht bestellt das Betreuungsgericht im Ernstfall einen rechtlichen Betreuer. Das kann ein Familienmitglied sein, muss es aber nicht.
Für Ehepaare gibt es seit dem 1. Januar 2023 das Notvertretungsrecht nach § 1358 BGB. Es ist eng begrenzt: Es gilt nur für Gesundheitsfragen wie Untersuchungen, Behandlungen und Krankenhausverträge, nicht für Konto und Vermögen. Es endet spätestens nach sechs Monaten. Es gilt nicht, wenn das Paar getrennt lebt oder schon eine Vollmacht oder ein Betreuer da ist.
Die drei Vorsorgedokumente
| Dokument | Wofür | Form |
|---|---|---|
| Vorsorgevollmacht | Eine Vertrauensperson darf handeln, etwa bei Gesundheit, Wohnung, Behörden und Geld | schriftlich empfohlen, für manche Bereiche Pflicht, bei Immobilien öffentliche Beglaubigung |
| Patientenverfügung | Wünsche zu Behandlungen, wenn man selbst nicht mehr entscheiden kann | schriftlich, § 1827 BGB |
| Betreuungsverfügung | Wer Betreuer werden soll, falls doch einer nötig wird | schriftlich empfohlen, § 1816 BGB |
Eine Vorsorgevollmacht muss nicht von Hand geschrieben sein, ein ausgefülltes Formular mit Unterschrift genügt. Für Entscheidungen über gefährliche ärztliche Eingriffe oder freiheitsentziehende Maßnahmen muss sie schriftlich sein und diese Befugnisse ausdrücklich nennen (§ 1820 Abs. 2 BGB). Für Grundstücksgeschäfte braucht es eine öffentliche Beglaubigung, für Darlehen eine notarielle Beurkundung. Banken verlangen oft eine eigene Kontovollmacht. Kostenlose Muster bietet das Bundesministerium der Justiz, die Patientenverfügung erklärt eine eigene Broschüre. Mehr dazu im Beitrag Vorsorgevollmacht richtig ausfüllen.
Das Vorsorgeregister: damit die Vollmacht gefunden wird
Eine Vollmacht hilft nur, wenn jemand von ihr weiß. Im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer lässt sich eintragen, dass es eine Vorsorgevollmacht gibt und wer bevollmächtigt ist. Betreuungsgerichte fragen dort ab, bevor sie einen Betreuer bestellen, seit 2023 dürfen das auch Ärztinnen und Ärzte im Notfall. Die Eintragung kostet einmalig ab 20,50 Euro online, je weitere bevollmächtigte Person kommt ein kleiner Betrag dazu (Stand laut Register).
Was sonst in den Ordner der Eltern gehört
- Gesundheit: Hausarzt, Fachärzte, Pflegedienst, Krankenkasse, Pflegegrad falls vorhanden
- Medikamente: der aktuelle Medikationsplan mit Datum
- Hilfsmittel: Hörgerät, Brille, Rollator, Hausnotruf mit Anbieter und Kundennummer
- Rente: Rententräger, Versicherungsnummer, Betriebsrente
- Wohnen: Mietvertrag oder Grundbuch, Vermieter, wer einen Schlüssel hat
- Geld und Verträge: Banken, Versicherungen, Abos, ohne PIN und Passwort
- Wünsche: ob es Wünsche zur Bestattung gibt und wo sie aufgeschrieben sind
Wer drei oder mehr verordnete Medikamente gleichzeitig nimmt, hat Anspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan (§ 31a SGB V). Fragen Sie in der Hausarztpraxis danach und heften Sie jede neue Fassung vorn in den Ordner. Den alten Plan nehmen Sie heraus.
Notfalldaten und Notfalldose
Zwei Ergänzungen helfen vor allem Eltern, die allein leben. Auf der Gesundheitskarte kann die Hausärztin einen Notfalldatensatz mit Diagnosen, Medikamenten und Allergien anlegen, freiwillig und kostenlos. Und viele Landkreise und Hilfsorganisationen geben eine Notfalldose für die Kühlschranktür aus, die der Rettungsdienst kennt. Den Unterschied zum Ordner erklärt der Beitrag Notfallakte, Notfallmappe, Notfallordner.
Wo der Ordner stehen sollte
Der Ordner bleibt bei den Eltern, an einem festen Ort, den Sie und Ihre Geschwister kennen. Eine Kopie der wichtigsten Blätter bei Ihnen schadet nicht, etwa Kontakte, Ärzte und Medikationsplan. Vereinbaren Sie einen festen Termin im Jahr, an dem Sie ihn gemeinsam durchsehen, zum Beispiel an einem Geburtstag.
Worauf es bei älteren Menschen im Notfall sonst ankommt, steht im Notfallplan für Senioren.
Fazit
Ein Notfallordner für die Eltern ist ein Gemeinschaftsprojekt. Er ordnet Ärzte, Medikamente, Rente und Verträge und zeigt, wo Vollmacht und Verfügung liegen. Die Vollmacht selbst ersetzt er nicht, sie ist der wichtigste Baustein. Die Blätter von Ordner-Held können Sie gemeinsam am Bildschirm ausfüllen oder leer drucken.
Quellen
- § 1358 BGB, Ehegattennotvertretungsrecht
- § 1820 BGB, § 1827 BGB, § 1816 BGB
- § 31a SGB V, Medikationsplan
- Zentrales Vorsorgeregister: Kosten
- Bundesministerium der Justiz: Broschüre Betreuungsrecht
- Bayerisches Justizministerium: Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter
- gematik: Notfalldaten auf der Gesundheitskarte