Die Vorsorgevollmacht ist das mächtigste Dokument im Notfallordner. Sie ermächtigt eine Vertrauensperson, in bestimmten Situationen stellvertretend für Sie zu handeln, etwa bei Ärzten, Banken und Behörden. Ohne sie kann auch der engste Angehörige im Ernstfall meist nicht für Sie entscheiden. Ehegatten haben seit 2023 zwar ein Notvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten für höchstens sechs Monate (§ 1358 BGB), aber nur unter Voraussetzungen und mit Ausnahmen, etwa wenn die Ehegatten getrennt leben oder ein entgegenstehender Wille bekannt ist. Für Bankgeschäfte, Behörden, Verträge und alles Weitere braucht es eine Vollmacht.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht ist eine schriftliche Erklärung, durch die Sie eine oder mehrere Personen bevollmächtigen, in Ihrem Namen zu handeln, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind (z.B. durch Bewusstlosigkeit, Unfall, Demenz). Das Bundesministerium der Justiz bietet dazu eine kostenlose Vorlage an.
Schritt-für-Schritt: So füllen Sie sie aus
Schritt 1: Bevollmächtigte Person wählen
Wählen Sie eine Person, der Sie vollständig vertrauen. Benennen Sie außerdem eine Ersatzperson für den Fall, dass die erste Person verhindert ist. Sprechen Sie vorher mit der Person, die Vollmacht kann nur wirken, wenn die Person bereit ist, sie anzunehmen.
Schritt 2: Bereiche der Vollmacht festlegen
Eine Vorsorgevollmacht kann verschiedene Bereiche umfassen:
- Gesundheitssorge: Einwilligung in Operationen, Pflege, medizinische Behandlung
- Vermögenssorge: Bankgeschäfte, Immobilien, Steuer, Verträge
- Behördenangelegenheiten: Ämter, Post, Anträge
- Aufenthaltsbestimmung: Entscheidungen über Wohnen und Pflege
Sie können die Vollmacht auf bestimmte Bereiche beschränken. Wichtig: Soll die bevollmächtigte Person auch in ärztliche Maßnahmen mit Lebensgefahr oder der Gefahr schwerer Gesundheitsschäden einwilligen, über eine Unterbringung oder über freiheitsentziehende Maßnahmen entscheiden dürfen, müssen diese Befugnisse ausdrücklich in der Vollmacht genannt sein (§ 1820 Abs. 2 BGB). Das amtliche Muster des Bundesministeriums der Justiz enthält diese Formulierungen.
Schritt 3: Schriftlich ausfüllen und unterschreiben
Die Vollmacht muss schriftlich sein, aber nicht handschriftlich. Sie können sie am PC ausfüllen oder das amtliche Muster verwenden.
- Name, Geburtsdatum, Adresse von Vollmachtgeber (Sie) und Bevollmächtigtem
- Klare Beschreibung der übertragenen Bereiche
- Ort und Datum
- Eigenhändige Unterschrift
Schritt 4: Beglaubigung (wenn nötig)
Für viele Zwecke reicht Ihre eigenhändige Unterschrift. Für Grundstücksgeschäfte muss die Unterschrift öffentlich beglaubigt sein. Das übernimmt ein Notar; die Betreuungsbehörde kann Unterschriften unter Vorsorgevollmachten ebenfalls beglaubigen. Für manche Geschäfte, etwa bestimmte Verbraucherkredite, kann eine notarielle Beurkundung nötig sein. Manche Banken verlangen außerdem eine eigene Kontovollmacht auf ihrem Formular. Die Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde kostet in der Regel wenig, beim Notar mehr; die Gebühren richten sich nach Gesetz. Lassen Sie sich im Einzelfall beraten.
Schritt 5: Aufbewahren und kommunizieren
- Original: Notfallordner oder Safe
- Kopie: An die bevollmächtigte Person
- Optional: Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (gegen eine geringe Gebühr), damit Betreuungsgerichte die Vollmacht finden
Kurz-FAQ
Fazit
Die Vorsorgevollmacht kostet zwei Stunden und schützt Sie und Ihre Familie für das Leben. Legen Sie die ausgefüllte Vollmacht in Ihren Personalienblatt-Bereich des Notfallordners.