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Sicherheit

Polizei-SOS: Was tun bei einem Einbruch – Schritt für Schritt

2026-06-04Carlo Grima6 Min Lesezeit
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Ein Einbruch ist eine der traumatischsten Erfahrungen, die Menschen in den eigenen vier Wänden erleben können. Das Gefühl der Verletzung der Privatsphäre bleibt oft lange. Aber: In den ersten Stunden nach einem Einbruch gibt es klare Schritte, die über Erfolg oder Misserfolg der Strafverfolgung und der Versicherungsentschädigung entscheiden.

Sofortmaßnahmen nach einem Einbruch

Die wichtigste Regel: Nichts anfassen, nichts aufräumen. Die Polizei braucht alle Spuren unverändert. Was konkret zu tun ist:

  • 110 anrufen und ruhig schildern: Adresse, Art des Einbruchs, ob jemand verletzt wurde
  • Das Haus/die Wohnung verlassen, wenn Sie nicht sicher sind, ob der Einbrecher noch da ist
  • Nichts berühren – keine Türknöpfe, keine Schubladen, keine Möbel. Fingerabdrücke sind entscheidend.
  • Fotos machen – vom Einstiegspunkt, beschädigten Türen und Fenstern, durchwühlten Räumen. Das ist erlaubt und hilft.
  • Zeugen befragen – hat jemand etwas gesehen? Nachbarn befragen, bevor sie die Situation vergessen.

Was die Polizei braucht

Wenn die Polizei eintrifft, benötigen die Beamten von Ihnen folgende Informationen – die Sie idealerweise aus dem Notfallordner parat haben:

  • Liste der gestohlenen Gegenstände (mit geschätzten Werten)
  • Fotos oder Rechnungen von wertvollen Gegenständen
  • Angaben zu Ihrer Hausratversicherung (für das Protokoll)
  • Informationen über verdächtige Personen oder Fahrzeuge (falls gesehen)

Das Polizeipräsidium gibt auf seiner Website detaillierte Hinweise zum Verhalten nach einem Einbruch. Das Polizei-Protokoll (Tagebuchnummer) ist unbedingt aufzubewahren – es wird von der Versicherung zwingend benötigt.

Prävention: Was schützt vor Einbrüchen?

Die Initiative K-Einbruch der Polizei empfiehlt:

  • Einbruchhemmende Türen und Fenster (RC2-Norm oder höher)
  • Bewegungsmelder mit Licht außen
  • Alarmanlagen mit Aufschaltung auf Sicherheitsdienst
  • Nie längere Abwesenheit auf Social Media ankündigen
  • Nachbarn informieren bei Urlaub

Kurz-FAQ

Muss ich sofort eine Anzeige erstatten?
Ja – für die Versicherung ist eine Strafanzeige Pflicht. Sie können sie direkt vor Ort aufnehmen lassen oder innerhalb der nächsten 24 Stunden auf der Wache erstatten.
Zahlt die Versicherung auch ohne Polizeiprotokoll?
In der Regel nein. Das Polizeiprotokoll mit Tagebuchnummer ist bei fast allen Hausratversicherungen Pflichtbestandteil der Schadenmeldung.

Fazit

Wer nach einem Einbruch die richtigen Schritte kennt und Versicherungsdaten griffbereit hat, ist klar im Vorteil. Drucken Sie jetzt Ihren Notfallplan Einbruch aus und legen Sie ihn in den Ordner – bevor es passiert.

Geschrieben von Carlo Grima

Gründer von Notfallordner – Mit über 10 Jahren Erfahrung in Webdesign und Mediengestaltung unterstütze ich Familien bei der Vorsorge.