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Sicherheit

Polizei-SOS: Was tun bei einem Einbruch, Schritt für Schritt

2026-06-04Team Ordner-Held6 Min Lesezeit
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Hinweis: Unverbindliche Empfehlung zur eigenen Vorsorge, keine fachliche oder medizinische Beratung. Anleitungen mit offener Flamme, Hitze, Strom oder Wasser bitte nur mit Vorsicht und nie unbeaufsichtigt umsetzen. Im Notfall 112 (Rettung/Feuerwehr) bzw. 110 (Polizei) wählen. Mehr in den Nutzungshinweisen.

Ein Einbruch ist eine der traumatischsten Erfahrungen, die Menschen in den eigenen vier Wänden erleben können. Das Gefühl der Verletzung der Privatsphäre bleibt oft lange. Aber: In den ersten Stunden nach einem Einbruch gibt es klare Schritte, die über Erfolg oder Misserfolg der Strafverfolgung und der Versicherungsentschädigung entscheiden.

Sofortmaßnahmen nach einem Einbruch

Die wichtigste Regel: Nichts anfassen, nichts aufräumen. Die Polizei braucht alle Spuren unverändert. Was konkret zu tun ist:

  • Draußen bleiben: Betreten Sie die Wohnung nicht, der Einbrecher könnte noch da sein. Sind Sie schon drin, verlassen Sie sie ruhig.
  • 110 anrufen und ruhig schildern: Adresse, Art des Einbruchs, ob jemand verletzt wurde
  • Wohnung erst mit der Polizei betreten und niemanden verfolgen oder aufhalten
  • Nichts berühren: keine Türknöpfe, keine Schubladen, keine Möbel. Spuren sind für die Ermittlungen wichtig.
  • Fotos machen, wenn die Polizei es erlaubt: vom Einstiegspunkt, beschädigten Türen und Fenstern, durchwühlten Räumen.
  • Beobachtungen weitergeben: Was Sie selbst gesehen haben, sagen Sie der Polizei. Auch Nachbarn können der Polizei Beobachtungen mitteilen.

Was die Polizei braucht

Wenn die Polizei eintrifft, benötigen die Beamten von Ihnen folgende Informationen, die Sie idealerweise aus dem Notfallordner parat haben:

  • Liste der gestohlenen Gegenstände (mit geschätzten Werten)
  • Fotos oder Rechnungen von wertvollen Gegenständen
  • Angaben zu Ihrer Hausratversicherung (für das Protokoll)
  • Informationen über verdächtige Personen oder Fahrzeuge (falls gesehen)

Das Polizeipräsidium gibt auf seiner Website detaillierte Hinweise zum Verhalten nach einem Einbruch. Das Polizei-Protokoll (Tagebuchnummer) ist unbedingt aufzubewahren, es wird von der Versicherung zwingend benötigt.

Prävention: Was schützt vor Einbrüchen?

Die Initiative K-Einbruch der Polizei empfiehlt:

  • Einbruchhemmende Türen und Fenster (mindestens Widerstandsklasse RC 2 nach DIN EN 1627)
  • Bewegungsmelder mit Licht außen
  • Alarmanlagen mit Aufschaltung auf einen Wachdienst
  • Nie längere Abwesenheit auf Social Media ankündigen
  • Nachbarn informieren bei Urlaub

Kurz-FAQ

Muss ich sofort eine Anzeige erstatten?
Ja, für die Versicherung ist eine Strafanzeige Pflicht. Sie können sie direkt vor Ort aufnehmen lassen oder unverzüglich auf der Wache erstatten. Die genauen Pflichten stehen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Zahlt die Versicherung auch ohne Polizeiprotokoll?
In der Regel nein. Das Polizeiprotokoll mit Tagebuchnummer ist bei fast allen Hausratversicherungen Pflichtbestandteil der Schadenmeldung.

Fazit

Wer nach einem Einbruch die richtigen Schritte kennt und Versicherungsdaten griffbereit hat, ist klar im Vorteil. Drucken Sie jetzt Ihren Notfallplan Einbruch aus und legen Sie ihn in den Ordner, bevor es passiert.

Team Ordner-Held

Wir helfen Familien, sich auf den Ernstfall vorzubereiten, mit kostenlosen Vorlagen, klaren Anleitungen und dem Ordner-Held-Konzept.